Behindertenfahrdienst

PflegeService                     HausNotrufService

Kontakt:

Thomas Vierschilling

Telefon 02681-800631

Fax: 02681-8006-60

 

DRK-Kreisverband Altenkirchen e. V.

Kölner Straße 97, 57610 Altenkirchen

 

Mit unserem Behindertenfahrdienst möchten wir Menschen mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtern und den Alltag so angenehm wie möglich machen.

Wie funktioniert das?  

Unsere speziell ausgebildeten Fahrerinnen und Fahrer kennen die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen. Unsere modernen Spezialfahrzeuge ermöglichen Rollstuhlfahrern praktisches und bequemes Reisen – ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für den Rollstuhl.

 

Sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch oder eine Stipp-Visite bei Freunden – Wir fahren Sie, wohin Sie möchten – wann immer Sie uns brauchen und Ihre Begleitperson fährt selbstverständlichen ohne Mehrkosten mit.

Unser geschultes Personal hilft selbstverständlich auch bei der Überwindung von Treppen und anderen Problemen und Schwierigkeiten.

  • Körperbehinderte Menschen

  • geistig behinderte Menschen

  • Menschen, die durch besondere Umstände weder öffentliche Verkehrsmittel, noch Taxis in Anspruch nehmen können.

Sicherheit wird bei uns groß geschrieben!

 

Kosten

  • Menschen mit einer dauerhaften Behinderung können bei der Kreisverwaltung Altenkirchen unter der Rufnummer 02681 / 81-0 so genannte Berechtigungsscheine für den Beförderungsdienst beantragen. Wird dieser Antrag bewilligt, übernimmt die Behörde für eine begrenzte Anzahl von Kilometern im Jahr die Kosten für die Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes.
  • Bei der Einweisungen zu einem stationären Klinikaufenthalt oder der Entlassungen aus einem Krankenhaus stellt Ihnen Ihr Hausarzt in der Regel einen Transportschein aus. Geben Sie unserem Mitarbeiter diesen Schein, und wir rechnen die Kosten direkt mit Ihre Krankenkasse ab.
  • Die Kosten für die Beförderung zum Arbeitsplatz, in einen Kindergarten oder in eine Schule werden in der Regel ebenfalls von der Kreisverwaltung oder dem Träger der Einrichtungen übernommen.

Nehmen Sie den Behindertenfahrdienst aus privaten Anlässen in Anspruch, stellen wir Ihnen die Leistung mit einer Grundgebühr zuzüglich der gefahrenen Kilometer in Rechnung.

Mitgliedern unseres Verbandes bieten wir nach 

vorheriger Absprache Sondertarife an.

 

Werden Sie Mitglied!

 

Sicherheit wird bei uns groß geschrieben

Bei der Fahrgastbeförderung legen wir größten Wert auf Sicherheit. Schon bei der Fahrzeugbeschaffung wird auf eine umfangreiche Ausstattung, wie beispielsweise ABS, EPS, ASR, Airbags, Seitenaufprallschutz, oder Gurtstraffer geachtet.  

Die Behindertenfahrzeuge werden vor Inbetriebnahme von namhaften Firmen auf die Bedürfnisse unserer Fahrgäste und den Ansprüchen der DIN 75078 umgerüstet. Die Rollstuhlhalterungen beispielsweise, sind nicht nur mit dem CE-Zeichen ausgestattet und vom TÜV zertifiziert, sondern auch crash-getestet mit 20 G nach strengen US-Normen.

Die Rollstühle werden während der Fahrt durch Rollstuhlhalterungen an vier verschiedenen Punkten im Fahrzeugboden verankert. Ein Beckengurt schütz den Fahrgast bei einem Unfall.  

 

In unseren neueren Fahrzeugen werden die Rollstuhlfahrer mit einem 3-Punkt-Gurt gesichert. Hierdurch wird die Sicherheit nochmals erhöht und das Verletzungsrisiko bei einem Crash minimiert.
Die Mitarbeiter im Behindertenfahrdienst werden regelmäßig auf die Anforderungen der Fahrgastbeförderung geschult. Neben der kontinuierlichen Aus- und Fortbildung in den Erste-Hilfe-Maßnahmen, findet beispielsweise alle 3 Jahre ein Fahrsicherheitstraining beim ADAC-Olpe statt, in dem die Fahrer sowohl theoretisch als auch praktisch auf die unterschiedlichsten Situationen sensibilisiert werden.  

Unsere Standards:

  • Alle Fahrzeuge werden in regelmäßigen Abständen anhand einer Checkliste vom Fahrer kontrolliert.

  • Mängel werden direkt von einer Fachwerkstatt beseitigt.

  • Die Fahrzeuge werden allen vorgeschriebenen Inspektionen zugeführt.

  • Die Bereifung entspricht den Erfordernissen der jeweiligen Jahreszeit.

  • Deutlich vor Erreichen der gesetzlichen Mindestprofiltiefe werden die Reifen erneuert.